praktische Hilfen und Tipps
Alle Sendungen die von Deutschland aus an Ziele außerhalb der Europäischen Union verschickt werden und ebenso alle Sendungen die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen der Zollabfertigung. Dies gilt auch für Sonder- und Überseegebiete der EU-Mitgliedschaften (wie z.B. Kanalinseln, Kanarische Inseln oder Falklandinseln).
Da beinahe jedes Land besondere Vorschriften und Regelungen anwendet, ist es uns leider nicht möglich alle Informationen hier zu bündeln. Sie können uns aber gerne auch dazu anrufen.
Einige generelle Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Handels- / Proforma- Rechnung
Mit Ausnahme des zollfreien Versandes von Dokumenten müssen allen Sendungen eine Handelsrechnung (verkaufte Ware) oder eine Proformarechnung (Warenmuster, Lieferungen ohne Bezahlung, Geschenke u.ä.) beiliegen. Diese Dokumente zeigen dem Zöllner den Inhalt und den Wert jedes Teils einer Warensendung an.
Es ist möglich, dass einzelne Länder zusätzlich zur Handels- bzw. Proformarechnung weitere Unterlagen verlangen. Dies ist abhängig von dem Inhalt Ihrer Sendung.
Zölle / Steuern / Gebühren
Abhängig vom Inhalt der Sendung und dem Warenwert ist es möglich, dass der Empfänger Zölle und Steuern zahlen muss. In einigen Ländern sind Geschenksendungen und persönliche Gegenstände von diesen Gebühren befreit. Die Zölle, Steuern und Gebühren werden meist als Prozentsatz des angegebenen Warenwertes berechnet. Alle Zollgebühren müssen gezahlt werden, bevor die Waren zur Auslieferung freigegeben werden. In den meisten Fällen werden diese Gebühren vom Kurierdienst vorab ausgelegt und vor oder bei der Auslieferung vom Empfänger wieder eingefordert. Es ist wichtig, dass der Empfänger von seinen Verantwortlichkeiten zu Zöllen, Steuern und Gebühren weiß.
Geschenksendungen
Geschenksendungen bis zu einem Warenwert von i.d.R. 20 -100 € (abhängig vom Empfängerland) sind in vielen Ländern von Zoll und Steuern befreit, wenn sie richtig deklariert sind. Wir stehen für Fragen dazu gerne zur Verfügung.
persönliche Gegenstände
Zu den persönlichen Gegenstände zählen z.B. gebrauchte Artikel (seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz), die für den persönlichen Gebrauch des Empfängers gedacht sind, Haushaltsartikel und Umzugsgegenstände sowie alle Artikel, die man als Gepäck mit auf die Reise nimmt. In vielen Ländern sind diese Sendungen von Zoll und Steuern befreit, wenn sie richtig deklariert sind. Wir stehen für Fragen dazu gerne zur Verfügung.
Ausfuhranmeldung
Für alle Sendungen außerhalb der EU mit einem Warenwert ab 1.000,- EURO benötigen Sie für den Export ein Ausfuhrbegleitdokument. Ebenso für viele Sendungen, welche das Gebiet der EU nicht über eine deutsche Ausgangszollstelle verlassen. Dazu müssen Sie die Sendung beim Zoll anmelden und ggf. beim Binnenzollamt in Ihrer Nähe vorführen. Die Zollanmeldung hat elektronisch zu erfolgen. Vielleicht sind Sie mit diesen Verfahren nicht vertraut und/oder verfügen nicht über die nötige Software, um eine solche Zollanmeldung vorzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
EORI - Nummer (Zollnummer)
Die EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification) wurde im Juli 2009 eingeführt um die Sicherheit zu verbessern und um die Zollabfertigung von Waren zu beschleunigen die in Staaten der Europäischen Union eingeführt werden oder diese verlassen. Für alle Unternehmen und Privatpersonen die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden ist diese EORI-Nummer seit März 2012 grundsätzlich vorgeschrieben. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.